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Barrierefreies Webdesign
EU-Gesetz zur Barrierefreiheit ab 2025: Pflicht und Chance für digitale Angebote
Inhaltsverzeichnis
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Ab dem 28. Juni 2025 tritt das EU-Gesetz zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz EAA) in Kraft. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Für Unternehmen, Online-Shops und Start-ups bedeutet das: Webseiten, Online-Dienste und Apps müssen künftig barrierefrei gestaltet sein – andernfalls drohen Sanktionen.
Als Webagentur wissen wir, dass Barrierefreiheit nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung darstellt, sondern auch eine echte Chance für Sichtbarkeit, SEO und Kundenbindung. In diesem Artikel erklären wir, was das neue Gesetz bedeutet, wen es betrifft und wie wir Sie bei der Umsetzung unterstützen können.

1. Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Einheitliche Standards für alle digitalen Inhalte
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Nutzer – auch Menschen mit Behinderungen – digitale Inhalte uneingeschränkt nutzen können. Dazu zählen Menschen mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen, kognitiven Beeinträchtigungen oder Hörschwierigkeiten.
Die technische Grundlage bilden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 AA, die weltweit als Standard gelten. Diese Richtlinien definieren Anforderungen an:
- ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund
- skalierbare Schriftgrößen
- sinnvolle Alternativtexte für Bilder
- eine klare, einfache Struktur der Inhalte
- Navigierbarkeit per Tastatur oder Spracheingabe
Diese Regeln gelten sowohl für Webseiten als auch für Apps, E-Books, Softwarelösungen und andere digitale Oberflächen.
Barrierefreiheit als Teil moderner Benutzerfreundlichkeit
Barrierefreiheit ist heute kein technischer Zusatz mehr, sondern ein zentraler Aspekt moderner UX (User Experience). Inhalte, die für alle verständlich, bedienbar und erreichbar sind, wirken sich positiv auf die gesamte Nutzergruppe aus – nicht nur auf Menschen mit Einschränkungen. Sie steigern Verweildauer, Vertrauen und Kaufbereitschaft.
2. Wer ist vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen?
Gilt für zahlreiche Branchen und Unternehmensgrößen
Das neue Gesetz richtet sich in erster Linie an Wirtschaftsakteure, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Dazu zählen:
- Online-Shops und Handelsplattformen
- Start-ups mit digitalen Geschäftsmodellen
- Web- und Softwareagenturen
- Finanzdienstleister mit Online-Portalen
- Betreiber von Self-Service-Terminals (z. B. Fahrkartenautomaten, Check-in-Kioske)
Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind betroffen – sofern sie digitale Leistungen in einem nennenswerten Umfang anbieten. Nur Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro könnten unter Umständen ausgenommen sein – diese Ausnahmen gelten aber nicht pauschal und sollten im Einzelfall geprüft werden.
Auch Bestandsseiten und laufende Systeme sind betroffen
Das Gesetz gilt nicht nur für neue digitale Produkte, sondern auch für bestehende Systeme, die nach dem Stichtag weiterhin angeboten oder genutzt werden. Das bedeutet: Webseiten, die heute live sind, müssen spätestens bis Juni 2025 angepasst sein.
3. Warum sich Barrierefreiheit auch wirtschaftlich lohnt
Höhere Reichweite und besseres Google-Ranking
Barrierefreie Webseiten sind technisch sauberer, klarer strukturiert und besser lesbar – nicht nur für Menschen, sondern auch für Suchmaschinen. Das führt zu höheren Rankings bei Google, mehr Sichtbarkeit und einer besseren Conversion-Rate. Gleichzeitig steigt die Reichweite, da mehr Menschen die Inhalte uneingeschränkt nutzen können – darunter auch ältere Nutzer oder Menschen mit temporären Einschränkungen (z. B. gebrochenem Arm oder Müdigkeit).
Positives Markenimage und soziale Verantwortung
Unternehmen, die digitale Barrierefreiheit ernst nehmen, zeigen gesellschaftliche Verantwortung und stärken ihr Markenimage. In einer Zeit, in der Inklusion und Vielfalt zu zentralen Werten gehören, wird Barrierefreiheit zu einem klaren Wettbewerbsvorteil. Besonders für Start-ups und Online-Shops kann dies entscheidend für die Kundenbindung sein.
4. Welche Fristen und Pflichten gelten ab 2025?
Übergangsfrist bis Juni 2025
Die EU hat eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2025 eingeräumt. Bis dahin müssen Unternehmen alle betroffenen digitalen Angebote auf Barrierefreiheit prüfen und anpassen. Neue digitale Produkte, die nach dem Stichtag veröffentlicht werden, müssen von Anfang an den Anforderungen entsprechen.
Mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Unternehmen, die sich nicht an das Gesetz halten, riskieren:
- Bußgelder und Abmahnungen
- Verlust von öffentlichen Ausschreibungen
- Image-Schäden durch Intransparenz und Ausgrenzun
Darüber hinaus könnten Verbraucherschutzverbände oder Wettbewerber auf die Einhaltung pochen – es ist also kein Thema, das sich ignorieren lässt.
5. Unsere Webagentur begleitet Sie in die barrierefreie Zukunft
Technisches Know-how trifft kreative Umsetzung
Als erfahrene Webagentur wissen wir, worauf es ankommt: Barrierefreie Webseiten müssen nicht langweilig oder eingeschränkt wirken – im Gegenteil. Mit modernen Webtechnologien, cleverem Design und durchdachter Struktur entwickeln wir Lösungen, die gleichzeitig ästhetisch, funktional und gesetzeskonform sind.
Unsere Leistungen im Bereich Barrierefreiheit:
- Technische Analyse Ihrer bestehenden Website
- Umsetzung gemäß WCAG 2.1 AA
- Optimierung von Navigation, Farbkontrasten, Textinhalten
- Integration barrierefreier Formulare und interaktiver Inhalte
- Regelmäßige Tests und Wartung
Jetzt vorbereiten – statt später riskieren
Ob Unternehmensseite, Online-Shop oder digitales Start-up: Nutzen Sie die Zeit bis 2025, um Ihr Projekt zukunftssicher aufzustellen. Barrierefreiheit ist kein Mehraufwand, sondern ein Investment in digitale Qualität, Reichweite und Sicherheit.
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie unverbindlich zu den Möglichkeiten, Ihre Website barrierefrei und erfolgreich zu machen.
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